Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter von [FR]-LIMPS mit Sitz in Hoya, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Software [FR]-LIMPS.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Anbieter die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
[FR]-LIMPS ist ein webbasiertes Laboratory Information Management System (LIMS). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der gewählten Lizenzvariante (SaaS oder On-Premise) und diesen AGB.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Kernzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen oder Integrationspartner besteht nicht.
Darstellungen auf der Website, in Demos, Prospekten oder Präsentationen sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
§ 3 Lizenzmodell, Laufzeit und Verlängerung
Der Kunde erhält ausschließlich ein zeitlich befristetes, einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an [FR]-LIMPS. Es wird jeweils nur eine Lizenz pro vereinbarter Installation bzw. Vertragsgegenstand erteilt.
Die Lizenz muss für jeden Verlängerungszeitraum aktiv verlängert werden. Die Wartungsgebühr bzw. der wiederkehrende SaaS-Entgeltanteil stellt die Lizenzverlängerung dar und ist Voraussetzung für die weitere Nutzung der Software.
Wird die Lizenz nicht fristgerecht verlängert oder das Entgelt nicht gezahlt, erlischt das Nutzungsrecht mit Ablauf des jeweiligen Zeitraums. Die Software ist technisch so ausgelegt, dass sie nach Ablauf einer unverlängerten Lizenz nicht mehr funktionsfähig ist (z. B. Sperrung des Zugangs bei SaaS oder Deaktivierung der On-Premise-Installation). Ein Anspruch auf weitere Nutzung, Datenbereitstellung oder Wiederfreischaltung besteht nicht.
Die Lizenzierung erfolgt nach dem Concurrent-User-Modell. Ein Concurrent User ist eine gleichzeitig aktive Sitzung. Die Anzahl der Benutzerkonten kann unbegrenzt sein; die gleichzeitige Nutzung ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl begrenzt.
Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere Weitergabe, Vermietung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen – ist untersagt. Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen.
§ 4 SaaS-Betrieb
Beim SaaS-Modell stellt der Anbieter die Software auf eigener oder beauftragter Infrastruktur bereit. Der Kunde erhält Zugang über das Internet. Wartungsfenster, Updates und technische Anpassungen können zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich und schriftlich als SLA vereinbart wurde.
SaaS-Verträge werden – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) berechnet. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Gesperrte Zugänge befreien nicht von der Zahlungspflicht.
§ 5 On-Premise-Lizenz
Beim On-Premise-Modell installiert der Kunde [FR]-LIMPS auf eigener Hardware. Auch hier gilt: Es wird nur eine zeitlich befristete Lizenz erteilt, die durch die jährliche Wartungsgebühr (derzeit 20 % der Lizenzgebühr pro Jahr) verlängert werden muss.
Die Wartungsgebühr ist zugleich die Lizenzverlängerung. Ohne rechtzeitige Zahlung der Wartungsgebühr endet das Nutzungsrecht; die Software stellt den Betrieb ein bzw. sperrt wesentliche Funktionen. Ein Anspruch auf Nutzung „auf eigenes Risiko“ ohne gültige Lizenz besteht nicht.
Im Rahmen eines aktiven Wartungsvertrags erhält der Kunde Updates, Fehlerbehebungen und Support gemäß Paket. Ohne aktive Lizenzverlängerung besteht kein Anspruch auf Updates, Support, Kompatibilitätsanpassungen, Sicherheitsupdates oder Betrieb der Software.
Der Kunde ist allein verantwortlich für Server, Betriebssystem, Netzwerk, Sicherheit, Backups, Updates der Umgebung und die ordnungsgemäße Installation. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für Datenverluste, Ausfälle oder Schäden aus dem On-Premise-Betrieb.
§ 6 Preise, Zahlung und Verzug
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich etwaiger Reise-, Einrichtungs- oder Sonderleistungskosten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Der Anbieter ist berechtigt, Preise für Verlängerungs- und Folgezeiträume mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die neuen Preise ab dem nächsten Abrechnungszeitraum als vereinbart. Im Falle des Widerspruchs kann der Anbieter zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise ordentlich kündigen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Test- und Demo-Umgebungen
Test- oder Demo-Umgebungen werden unentgeltlich oder zu Sonderkonditionen ausschließlich zu Evaluierungszwecken bereitgestellt. Sie begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Nutzung, bestimmte Verfügbarkeit oder Datenbestand.
Der Anbieter kann Testzugänge jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden oder einschränken. In Testumgebungen eingegebene Daten können gelöscht werden.
§ 8 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Software im Einklang mit geltendem Recht erfolgt und verletzt keine Rechte Dritter. Er hält Zugangsdaten und Lizenzschlüssel geheim und informiert den Anbieter unverzüglich über unbefugte Nutzung.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten allein verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine rechtliche oder fachliche Beratung.
Überschreitet der Kunde die vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Nutzer oder nutzt er die Software entgegen dem Vertrag, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung zu sperren und die Mehrnutzung nachträglich zu berechnen.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrechte
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Software, ihre Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Erreichung bestimmter Ergebnisse. [FR]-LIMPS wird dem Kunden „wie besehen“ („as is“) und „wie verfügbar“ („as available“) bereitgestellt.
Sämtliche gesetzlichen Gewährleistungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Mängel, Funktionsstörungen, Kompatibilitätsprobleme, Datenverluste, Ausfallzeiten und entgangenen Gewinn.
Der Kunde trägt das volle Risiko der Auswahl, Installation, Konfiguration und Nutzung der Software. Hinweise, Demos, Dokumentationen und Support-Auskünfte begründen keine Beschaffenheits- oder Erfolgsgarantie.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet nicht – weder vertraglich, deliktisch noch aus sonstigen Rechtsgründen – für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, der Software, deren Nutzung oder Nichtnutzbarkeit entstehen.
Die Haftung ist vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies umfasst insbesondere Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter, Fehlentscheidungen aufgrund von Softwareauswertungen sowie Schäden aus höherer Gewalt, Cyberangriffen oder Handlungen Dritter.
Etwaige Haftungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist – auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung des Anbieters nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, ist diese der Höhe nach auf EUR 0 begrenzt; im Übrigen auf maximal EUR 100,00 je Schadensfall und insgesamt maximal EUR 500,00 je Vertragsjahr.
Zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleibt unberührt, soweit sie nicht abbedungen werden darf.
§ 11 Höhere Gewalt
Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse (z. B. Ausfall von Rechenzentren, Netzstörungen, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen) unmöglich oder unzumutbar ist. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall zu zahlen.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO (Anhänge SaaS und On-Premise).
§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug trotz Mahnung, Missbrauch der Lizenz oder Insolvenz des Kunden.
Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen. On-Premise-Kunden haben die Software von ihren Systemen zu entfernen, sofern kein fortbestehendes Nutzungsrecht vereinbart wurde.
§ 14 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, technische Weiterentwicklung, Anpassung der Leistungen). Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Widerspruchsmöglichkeit wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Hoya. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.